GESCHÄEFTSBEDINGUNGEN
AGB DES MIETVERTRAGS VON KALKANAKOS RENT A CAR. Der nachstehend genannte "Vermieter", vermietet den Mietwagen dem Kunden in Überstimmung mit allen AGB dieses Vertrags. Unter Berücksichtigung davon erkennt der Kunde hiermit an und vereinbart:
-
Mehr lesen
1. Dieser Vertag beinhaltet alle Allgemeine Geschäftsbedingungen auf dieser Seite und auf der Rückseite entweder in gedruckter oder geschriebener Form.
Unter „Kunde“ versteht man diejenige Person(en), die den vorliegenden Vertrag unterschreibt und sonstige Person oder Organisation, der die Mietkosten vom Vermieter gemäß Anweisung der unterschreibenden Person in Rechnung zu stellen sind. Alle davon haften gemeinsam und getrennt hierunter.
Unter „Mietwagen“ versteht man ein Fahrzeug in gutem mechanischen Zustand, das auf der Rückseite dieses Vertrages bestimmt wird, sowie alle Reifen, Werkzeuge, Zubehör und Ausrüstung, die hierunter beigefügt oder darin enthalten sind.
2. Der Mietwagen ist exklusives Eigentum des Vermieters. Dies ist nur ein Mietvertrag. Der Kunde ist kein Vertreter des Vermieters für keinen Zweck. Der Kunde erkennt an, dass er keine weitere Rechte als die in diesem Vertrag bestimmte Rechte erwirbt.
3. Der Kunde muss den Mitewagen dem Vermieter an dem Ort, wo er angemietet war, oder an anderer Vermietstation, soweit es im Vertrag angegeben ist, an dem Datum, welches im Vertrag angegeben ist, oder früher auf Verlangen des Vermieters zurückgeben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietwagen jederzeit ohne Anspruch auf Kosten des Kunden wieder in Besitz zu nehmen, wenn die Nutzung des Mietwagens gegen diesen Vertrag bei Verlust oder Beschädigung des Mietwagens während des Mietverhältnisses verstoßt, abgesehen davon dass der Kunde schuldig oder nicht ist. Der Kunde muss dem Vermieter auf Verlangen den Betrag für sämtliche Verluste und Kosten bezahlen, die dem Vermieter entstehen, außer: (a) Hat der Kunde alle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrages eingehalten und nicht anders, dann ist der Kunde NICHT verantwortlich für den direkten und zufälligen Verlust oder Beschädigung des Mietwagens aufgrund von Feuer oder Diebstahl. (b) Hat der Kunde alle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrages eingehalten und nicht anders, wird die Haftung des Kunden für direkten und zufälligen Verlust oder Beschädigung des Mietwagens aufgrund von Zusammenstoßen oder Störung vom Vermieter beschränkt, sofern der Kunde die Haftungsbeschränkung bei Verlust oder Beschädigung (Collision Damage Waiver) bei der Anmietung akzeptiert, indem er im Feld "Akzeptieren" auf der Rückseite erfüllt. Akzeptiert der Kunde nicht das CDW, bleibt seine Haftung.
4. Der Kunde bezahlt dem Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses, sofern nicht anders vereinbart, ein Mietentgelt in Höhe: (a) der Zeit- und Meilenzahl, die nach den im diesen Vertrag vereinbarten Tarifen berechnet sind (Meilenzahl wird durch das Lesen des werksseitig installierten Kilometerzählers bestimmt). (b) der Grund-, Mindestmietgebühr und der sonstigen Belastungen. (c) der Verbrauchs- oder Umsatzsteuern bezüglich des Mietverhältnisses oder des Betrags, der vom Vermieter als Erstattung für Verbrauchs- oder Umsatzsteuern bei Erwerb oder Verwendung des Mietwagens zu berechnen ist. (d) der Kosten, einschließlich der Anwaltsgebühren, Verzugszinsen, die dem Vermieter bei der Sammlung von fälligen Zahlungen des Kunden hierunter entstehen. (e) der Bußgelder, Strafgebühren, Beschlagnahmen, Gerichtsgebühren und der sonstigen Spesen, soweit sie gegen den Vermieter nach dem Gesetz beurteilt werden, in Bezug auf die Nutzung des Mietwagens während der Mietzeit, es sei denn, es liegt am Vermieter. Jedoch entlastet das nicht den Kunden oder jegliche Person von der unmittelbaren Haftung gegenüber den Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden für sein eigenes rechtswidriges Verhalten. Alle Kosten unterliegen einer endgültigen Rechnungsprüfung. (f) Zugegebene Rabatte sind zurückzufordern, wenn die Abrechnung nicht innerhalb des vereinbarten Termins stattfindet..
5. Der Kunde entlastet und hält den Vermieter, dessen Vertreter und Angestellten von allen Ansprüchen auf Verlust oder Beschädigung des persönlichen Eigentums des Kunden oder jeglichen Person frei, welches jederzeit vor, während oder nach des Mietverhältnisses in oder auf dem Mietwagen oder einem Betriebsfahrzeug des Vermieters vom Kunden oder der jeglichen Person vergessen oder vom Vermieter empfangen oder gelagert worden ist, unabhängig davon, dass es mit Fahrlässigkeit oder Fehler des Vermieters zu tun hat.
6. Zu folgenden Zwecken darf der Mietwagen NICHT benutzt werden: (a) unter Verstoß gegen die AGB dieses Vertrages. (b) zur Beförderung von Personen oder Eigentum gegen Entgelt. (c) Wenn der Mietwagen überladen ist. (d) Zum Abschleppen oder Anschieben von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen. (e) Zur Beförderung von schwerem Gepäck oder Gegenständen, brennbaren Stoffen, befleckenden oder schlecht riechenden Gütern, Drogen. (f) Zur Teilnahme an Rennen, Testfahrten oder sonstigen Wettbewerben. (g) Wenn der Kunde oder ein anderer Fahrer unter Einfluss von Alkohol, halluzinatorischen Drogen, Rauschgiften oder Barbituraten steht. (h) Außerhalb Griechenlands ohne vorherige Zulassung des Vermieters.
7. Der Mietwagen darf nur vom Kunden oder denjenigen Personen bedient oder gefahren werden, die vom Vermieter bei Mietbeginn als Fahrer zugelassen wurden und im Feld auf der Rückseite dieses Vertrags angegeben sind. Alle Zusatzfahrer haften gemeinsam und getrennt mit dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages.
8. Wird der Mietwagen dem Vermieter durch Betrug oder falsche Darstellung erhalten oder zur Erlangung eines rechtswidrigen Zweckes erhalten oder benutzt, gilt sämtliche Nutzung des Mietwagens als Nutzung OHNE GENEHMIGUNG DES VERMIETERS und der Kunde wird strafrechtlich verfolgt.
9. Will der Kunde die Mietdauer verlängern, muss er den Vermieter oder eineseiner Niederlassungen innerhalb von 48 Stunden vor der ursprünglichen Beendigung des Mietvertrags ankündigen und für die zusätzliche Mietdauer zahlen. Wenn dies nicht der Fall ist, hat der Kunde die zivil- und strafrechtliche Haftung für illegale Nutzung und Besitz von Fahrzeugen. Darüber hinaus, muss der Kunde mit der Geltung dieser AGB eiverstanden sein, falls eine Verlängerung der Mietzeit vom Vermieter vereinbart wird oder in Bezug auf ein Ersatzfahrzeug, das anstelle des Mietwagens angemietet wurde.
10. Erfolgt die Rückgabe des Mietwagens nicht an der Uhrzeit und am Datum, welche auf der Rückseite angegeben sind, ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter eine Zusatzgebühr neben der Grundmietgebühr zu zahlen.
11. Während der Mietzeit übernimmt der Kunde volle Verantwortung, für den Mietwagen Sorge zu tragen, seinen mechanischen Zustand, Ölstand, Stand des Wassers usw. sowie die Reifen und die allgemeinen Fahrbedingungen des Mietwagens zu prüfen. Alle Reparatur des Mietwagens, die vom Kunden selbst oder jeglicher vom Kunden benannten Partei durchgeführt wird, ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
12. Der Kunde muss immer den Mitewagen schließen, wenn er nicht benutzt wird, und alle Vorsorge treffen, um dessen Diebstahl oder die Plünderung seines Zubehörs zu verhindern.
13. Der Kunde ist verpflichtet, die mechanische Reparatur oder den Ersatz von zerstörten Reifen, (Rädern) oder Schäden unterhalb des Mietwagens aufgrund seiner Fahrlässigkeit den zu zahlenden Betrag zu zahlen. Die oben erwähnten Schäden sind keinesfalls vom CDW abgedeckt.
14. Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Feuer, Diebstahl usw.) ist der Kunde verpflichtet, dem Versicherungsverfahren wie folgt zu folgen: (a) Die Polizei anzurufen. (b) Die Namen und Anschriften der Augenzeugen zu erhalten. (c) Keine Verantwortung oder Schuld für den Unfall anzunehmen. (d) Sofort per Telefon oder auf andere Weise den Vermieter oder eine seiner nächstgelegenen Niederlassungen zu kontaktieren. (e) Sämtliche nützliche Informationen von Dritten zu erhalten. (f) Einen Unfallbericht innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Unfalls auszufüllen und zu unterschreiben. (g) Jedes anderes Dokument oder Information bezüglich des Unfalls dem Vermieter zu senden.
15. Der Vermieter bietet Versicherungsschutz für die Person, die den Mietwagen nach Zulassung des Vermieters (und nicht anders) nutzt, in Übereinstimmung mit dem Haftpflicht, Versicherungsvertrag und Verbindungsbedingungen für Autos. Allgemeine Bedingungen und Ausnahmen davon sind hierin als Verweis ausführlich eingefügt einschließlich, ohne Einschränkung, irgendwelcher kulturgeschränkten Beschränkung, wie sie in diesem Vertrag enthalten sein kann. Der Versicherungsschutz kann je nach dem Land variieren, in dem der Mietwagen registriert ist, aber mindestens muss er immer die Versicherungsanforderungen des Landes einhalten, in dem der Vermieter die Bedienung des Mietwagens zugelassen hat.
16. Der Kunde, Zusatzfahrer und jeder Insasse sind nicht versichert, wenn der Kunde nicht die Personenversicherung /Insassenunfallversicherung (Personal Accident Insurance) beim Mietbeginn akzeptiert, indem er im Feld "Akzeptieren" auf der Rückseite erfüllt.
17. Der Kunde haftet für und bezahlt sämtliche Verkehrs- oder Parkverstößen.
18. Alle Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Kunden unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Athen, Griechenland.